Logo der Firma Zelantic, auf dem ein Polarfuchs zu sehen ist

AGB

§1 Geltungsbereich

§1 Geltungsbereich
1.1. Diese vom Auftragnehmer bekannt gegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten soweit nicht anderweitig festgelegt in der aktuellen Form für alle Dienstleistungen, Verträge, Geschäftsverkehr und allen Rechtsgeschäften der Zelantic GmbH - im nachfolgenden Auftragnehmer genannt - und den Vertragspartnern - im nachfolgenden Auftraggeber genannt -. Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§2 Angebote

§2 Angebote
2.1 Angebote der des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend

§3 Verträge & Leistungsumfang

§3 Verträge & Leistungsumfang
3.1 Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer sind nur dann rechtsverbindlich, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden.
3.2 Soweit nicht anders geregelt erfolgt die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen am Standort des Auftragnehmers.
3.3 Der Auftragnehmer kann sich zur Leistungserfüllung den Diensten Dritter bedienen.
3.4 Bei Leistungserbringung, die auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der Kern Geschäftszeiten fallen, Montag - Freitag 9 Uhr bis 18 Uhr, werden Mehrkosten nach folgender Tabelle gesondert berechnet:
  • 18 Uhr bis 22 Uhr: 50%
  • 22 Uhr bis 7 Uhr: 100%
  • 7 Uhr bis 9 Uhr: 50%
  • ganztägig Samstag, Sonntag und Feiertage: 100%
3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer eine schriftliche Leistungsbeschreibung(z.b. in Form eines Pflichtenheftes) zukommen zu lassen, dies dient als Grundlage für die Dienstleistung. Sollte dies nicht möglich oder gewünscht sein, kann der Auftragnehmer diese Pflicht gegen eine kostenberechnung übernehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Leistungsbeschreibung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit zu prüfen. Die Leistungsbeschreibung gilt als rechtskräftig wenn sie von beiden Parteien unterzeichnet wurde.
3.6 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die übergebenen Leistungen auf deren logischen Inhalt (Vollständigkeit, Richtigkeit oder ähnliches) zu überprüfen. Sollten sich auf Grund dessen, sowie sonderwünschen oder veränderungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Mehrarbeit für den Auftragnehmer ergeben, wird dies über den Vertrag hinaus mit dem jeweiligen Stundensatz abgerechnet.
3.7 Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

§4 Verträge & Leistungsumfang

§4 Verträge & Leistungsumfang
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist vertraglich vereinbart. Sollte der Vertrag keine Frist beinhalten, kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

§5 Pflichten der Vertragspartner

§5 Pflichten der Vertragspartner
5.1 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.2 Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.3 Der Auftragnehmer stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
5.4 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Auftragnehmer bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

§6 Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 9 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

§7 Agenturarbeit & Beratung

§7 Agenturarbeit & Beratung
7. 1 Grundlage der Agenturarbeit bildet
  • das Briefing
  • Beratungsleistungen
  • Aufstellen eines Projektplans
  • Dokumentation in Form und Absprache laut Vertrag mit dem Auftraggeber
7.2 Wird das Briefing bzw. Sonstiges mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
7.4 Barauslagen und besondere Kosten, die der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.

§8 Nutzungsrechte & Lizenzen

§8 Nutzungsrechte & Lizenzen
8.1 Die Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer entwickelten Werken des Rechteinhabers werden wie folgt übertragen:
  • einfach
  • zeitlich beschränkt
  • räumlich beschränkt
Die Übertragung und Einräumung weiterer Nutzungsrechte auf beziehungsweise für Dritte durch den Erwerber erfolgt nicht. Können jedoch nach absprache des AN gewährt werden.Der Erwerber erhält die Erlaubnis, die im Vertrag benannten Werke zu bearbeiten.
8.2 Die Nutzungsrechte werden für alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Nutzungsarten eingeräumt.
8.3 Der Vertrag und somit die Einräumung der Nutzungsrechte wird durch die Zahlung der Vergütung an den Auftragnehmer wirksam.
8.4 Für verwendete Software von Drittanbietern gelten die Lizenzbestimmungen dieser.

§9 Hosting

§9 Hosting
9.1 Es gelten die Vertraglichen bestandteile des zu Grunde liegenden Hosting Vertrages zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich Speicherplatz zur Speicherung von Webseiten dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Nach Vorgabe des Kunden werden die gespeicherten Inhalte in das Internet eingestellt.
9.3 Nach Vorgabe des Kunden reserviert/verlängert der Anbieter für den Kunden eine oder mehrere Internet-Domains bei der DENIC an. Er richtet diese ein bzw. übernimmt die Verwaltung einer bestehenden Domain. Es gelten die Vertragsbedingungen der Organisation, die die Top-Level-Domains verwalten.
9.4 Es gelten die im Hosting Vertrag vereinbarten Preise des ausgewählten Tarifs zum Zeitpunkt des Abschlusses.
9.5 Der Tarif des Webhostings kann schriftlich durch den Kunden, zu jeder Zeit, in einen höheren Tarif, innerhalb einer Bearbeitungszeit von 2 Wochen gewechselt werden. Ab dem Tag der Umstellung gelten die Preise des höheren Tarifs.
9.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt nötige Updates, Wartungen und Änderungen des Systems vor zu nehmen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis das dies mit eventuellen Ausfällen verbunden sein kann.
9.7 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Hostingvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen sollte der Auftraggeber gegen gültiges Recht (z.b. Kinderpornografie, Drogen, Waffenhandel, Marken & Urheberrechtsverletzungen etc.) verstoßen. Desweiteren behält sich der Auftragnehmer vor Webseiten mit ungeeigneten Inhalt (Pornografisch, Gewaltverherrlichend, extremistisch, Hassreden, gegen gute Sitten verstoßen etc.) vom Netz zu nehmen.
9.8 Der Auftraggeber unterliegt der Pflicht die ins Internet gestellten Inhalte in einer Weise zu kennzeichnen dass hervorgeht welche eigene und fremde Inhalte sind.
9.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet selbst Datensicherung zu erstellen. Sollten Systeme wiedererwartens ausfallen ist der Kunde verpflichtet die Daten noch einmal an den Auftragnehmer zu übermitteln.
9.10 Der Auftraggeber ist verpflichtet die vom Auftragnehmer bereitgestellten Ressourcen und Systeme in einer Weise zu benutzen dass kein Schaden an der Infrastruktur des Auftragnehmers entsteht.
9.11 Ohne die ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers ist es dem Auftragnehmer insbesondere nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Systeme und Ressourcen für Ad-Server, Subdomain-Dienste, Filesharing-/Downloaddienste, Chats, Mining zu nutzen.

§10 Weitergabeverbot

§10 Weitergabeverbot
10 Sämtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschließlich für die Auftragnehmer bestimmt. Dieser ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

§11 Gerichtsstand, anwendbares Recht

§11 Gerichtsstand, anwendbares Recht
11 Auf den Vertrag ist deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts anzuwenden. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz von Auftragnehmer örtlich zuständig, soweit Auftraggeber Kaufmann ist.

§12 Haftung

§12 Haftung
12.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.
12.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§13 Salvatorische Klausel

§13 Salvatorische Klausel
13.1 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Gesellschafter gewollt hätten, wenn sie bei Vertragsschluss den Punkt beachtet hätten, sofern dies rechtlich möglich ist.